Privatversicherungen

Als Privatpraxis dürfen wir selbstverständlich mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abrechnen.


Gesetzliche Krankenkassen - Kostenerstattungsverfahren

Krankenlassen müssen für ihre Versicherten grundsätzlich eine bedarfsgerechte, flächendeckende, zeit- und wohnortnahe Versorgung sicherstellen. Dazu zählt auch die Psychotherapie.

Aufgrund gravierender Versorgungs­engpässe kommt es jedoch immer wieder dazu, dass trotz umfangreicher Suche kein Platz bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit Kassen­zulassung zu finden ist, oder dieser mit einer unzumutbar langen Wartezeit einhergeht. Unzumutbar gilt dabei in der Regel eine Wartezeit von mehr als 3 Monaten. Die gesetzlichen Kranken­versicherungen können ihren Versorgungs­auftrag häufig nicht erfüllen - Fachleute sprechen von einem Systemversagen.
Wegen der unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit können gesetzlich versicherte Patienten in bestimmten Fällen daher eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragen und auch bewilligt bekommen.

Die individuellen Bedingungen hierfür müssen Sie unbedingt vorher bei ihrer Krankenkasse erfragen.
Weitere Informationen finden sie in diesem Flyer:

DPtV-Faltblatt_Kosten.pdf